Weiterbildung der Mitarbeiter der H+G Hausverwaltungsgesellschaft mbH


Ass. jur. P. Guski (links) und M. Füllbeck

Aufgrund der neuen Regelungen des § 34c GewO sind Wohnimmobilienverwalter verpflichtet,Weiterbildungsmaßnahmen in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb von 3 Jahren nachzuweisen.

Aus diesem Grunde fand am 06.03.2019 die erste von 3 Schulungen für die Verwalter der H+G Hausverwaltungsgesellschaft statt. Die ganztägige Schulung wurde hierbei von dem Fachtrainer Immobilienverwaltung des Europäischen Bildungszentrums der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ) aus Bochum, Herrn Massimo Füllbeck durchgeführt. Herr Füllbeck ist seit 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft als Immobilienverwalter tätig und konnte von der EBZ zu Beginn des Jahres 2018 als Fachtrainer gewonnen werden. Neben zahlreichen Publikationen ist Herr Füllbeck unter anderem auch Mitherausgeber des Buches „Praxisfälle für WEG-Verwalter“.

Inhaltlich stand die erste Schulung unter der Überschrift „WEG kompakt – Grundlagenwissen und aktuelle Rechtsprechung“. Den Einstieg in den Schulungstag erfolgte zunächst mit einer kurzen Auffrischung zur Abgrenzung Sonder- und Gemeinschaftseigentum – Sondernutzungsrechte, Aufgaben und Haftung des Verwalters sowie Grundlagen und Formalien zur Eigentümerversammlung.

Der Schwerpunkt des ersten Schulungstages lag jedoch in der Behandlung der Themen neue Datenschutzgrundverordnung, Mietrechtsanpassungsgesetz, aktuelle WEG Rechtsprechung und Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer.

Zum Abschluss des ersten Schulungstages zogen sowohl der Geschäftsführer der H+G Hausverwaltungsgesellschaft mbH, Herr Ass. jur. Peter Guski, der Fachtrainer, Herr Füllbeck, sowie die Teilnehmer eine positive Bilanz eines erfolgreichen Tages und freuten sich auf die zweite Schulung, welche im letzten Quartal 2019 stattfinden wird.

(Text und Foto: T. Stuttmann)

2021-07-06T23:17:45+02:00