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Mietkündigung

Rechtssicher kündigen

Die Kündigung gehört zu den zahlreichen Aspekten des Mietrechts. 

Wir prüfen für Sie Ihren Einzelfall, beraten Sie umfassend und formulieren Kündigungen. In der Regel darf das Mietverhältnis nur dann gekündigt werden, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses haben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie die Räume als Wohnung für sich oder Ihre Familienangehörigen benötigen. Darüber hinaus kann der Mietvertrag bei Vorliegen von wichtigen Gründen - unter Umständen sogar fristlos - gekündigt werden. 

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