Bundesdatenschutzbeauftragte:
Mieternamen an Klingelschildern sind zulässig

Pressemitteilung vom 18.10.2018

Haus & Grund begrüßt Klarstellung

Die Namen der Mieter auf Klingelschilder und Briefkästen zu schreiben, ist laut der Bundesdatenschutzbeauftragten auch mit der neuen Datenschutzgrundverordnung zulässig. Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte diese Klarstellung. „Die Verunsicherung bei den Vermietern war durch unterschiedliche Auslegungen des geltenden EU-Rechts entstanden. Umso erfreulicher ist, dass wir für Deutschland seit heute Abend eine einheitliche Interpretation vorliegen haben. Vermieter können sich im Streitfall hierauf berufen“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke.

2021-07-06T23:18:52+02:00